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   BVerwG, 17.03.1964 - VII B 111.61   

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https://dejure.org/1964,1737
BVerwG, 17.03.1964 - VII B 111.61 (https://dejure.org/1964,1737)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.1964 - VII B 111.61 (https://dejure.org/1964,1737)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 1964 - VII B 111.61 (https://dejure.org/1964,1737)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln - Anforderungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1964 - VII B 111.61
    Als Abgaben unterliegen diese Leistungen dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit und dem daraus folgenden Vorbehalt des Gesetzes nach Art. 20 GG und müssen nach Art. 2 GG mit der verfassungsmäßigen Ordnung übereinstimmen (BVerfGE 6, 32; 9, 3) [BVerfG 02.12.1958 - 1 BvR 665/58].
  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1964 - VII B 111.61
    Als Abgaben unterliegen diese Leistungen dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit und dem daraus folgenden Vorbehalt des Gesetzes nach Art. 20 GG und müssen nach Art. 2 GG mit der verfassungsmäßigen Ordnung übereinstimmen (BVerfGE 6, 32; 9, 3) [BVerfG 02.12.1958 - 1 BvR 665/58].
  • BVerwG, 28.08.1953 - II B 136.53

    Klärung einer grundsätzlichen Rechtsfrage

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1964 - VII B 111.61
    Die insoweit vorgetragenen Einwendungen gegen das anzufechtende Urteil können deshalb die Zulassung der Revision nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 1, 3) nicht rechtfertigen.
  • BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvR 665/58

    Keine einstweilige Anordnung gegen bereits vollzogene U-Haft

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1964 - VII B 111.61
    Als Abgaben unterliegen diese Leistungen dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit und dem daraus folgenden Vorbehalt des Gesetzes nach Art. 20 GG und müssen nach Art. 2 GG mit der verfassungsmäßigen Ordnung übereinstimmen (BVerfGE 6, 32; 9, 3) [BVerfG 02.12.1958 - 1 BvR 665/58].
  • BFH, 06.12.2023 - XI R 33/21

    Steuerbare Umsätze, Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug einer Kurgemeinde

    (3) Die Kurtaxe ist als Beitrag zu den Sondervorteilen gestaltet, die den Kurgästen durch die besonderen Einrichtungen der Gemeinde für Kurzwecke, insbesondere zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit der Kurgäste, zugänglich gemacht werden, wobei es zulässig ist, sie von der Möglichkeit der Benutzung der Kureinrichtungen abhängig zu machen (vgl. BVerwG-Beschluss vom 17.03.1964 - VII B 111.61, Buchholz 401.63 Kurtaxe Nr 1, unter III.1.; BVerwG-Urteil vom 27.09.2000 - 11 CN 1.00, Buchholz 401.63 Kur- und Fremdenverkehrsabgabe Nr 8, Rz 28).
  • BVerwG, 27.09.2000 - 11 CN 1.00

    Kurbeiträge; Erhebungsgebiet; Zusammenfassung von Ortsteilen mit qualitativ

    Aus diesem Grunde hat die Rechtsprechung es durchweg abgelehnt, aus der Entfernung der Unterkunft zu den Kureinrichtungen ein beitragsrechtliches Differenzierungskriterium herzuleiten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. März 1964 - BVerwG 7 B 111.61 - Buchholz 401.63 Kurtaxe Nr. 1, S. 3; OVG Schl-Holst. Urteil vom 12. März 1992 - 2 L 200/91 - SchlHA 1993, 98; OVG Rhld-Pf., Urteil vom 2. Dezember 1987 - 10 C 10/87 - KStZ 1988, 168 ).
  • BVerwG, 27.01.1967 - VII CB 140.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtsnatur und Zulässigkeit

    Das Bundesverwaltungsgericht hat vielmehr in dem Beschluß vom 24. April 1961 - BVerwG VII B 120.60 - die Nichtzulassungsbeschwerde in einem vergleichbaren Falle zurückgewiesen (vgl. auch den Beschluß vom 17. März 1964 - BVerwG VII B 111.61 - [Buchholz BVerwG 401.63 Nr. 1]).
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